II. Jahrgangsstufe

 

Voraussetzungen für die II. Jahrgangsstufe


Mindestalter:

  • 19 Jahre

 

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und Berufstätigkeit während des Schulbesuchs oder
  • mindestens zweijährige regelmäßige Berufstätigkeit, die währned des Schulbesuchs fortgesetzt wird oder
  • Führung eines Familienhaushalts, der mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person umfassen muss

 

Bestehen einer Aufnahmeprüfung (immer Ende Juni/Angang Juli):

Schriftliche bzw. mündliche Aufnahmeprüfungen in allen Fächern, die in der I. Jahrgangsstufe unterrichtet werden.

 

Unterlagen:

  • Anmeldebogen vollständig ausgefüllt (erhalten Sie auch beim Beratungsgespräch im Sekretariat)
  • lückenloser Lebenslauf
  • aktuelles Lichtbild
  • Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • aktuelles amtliches Führungszeugnis (im Original, nicht älter als 6 Monate)
  • letztes Schulzeugnis (Original)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mindestens zweijährigen Berufstätigkeit bzw. einer ersatzweise anerkannten Tätigkeit
  • aktueller Berufstätigkeitsnachweis / Nachweis über Führung eines Familienhaushalts (dieser Nachweis ist bei Schulbeginn abzugeben)

 

Probezeit:

Die endgültige Aufnahme in das Abendgymnasium ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig, die im Allgemeinen bis Mitte Februar (d.h. Ende des 1. Schulhalbjahres) dauert.

 

Hinweise:

Eine Anmeldung ist nur möglich nach bestandener 10. Klasse am Gymnasium und einer vorausgehenden Beratung durch die Schulleitung.
Bei ernsthaftem Interesse steht ein ausführliches Merkblatt zum download für die Aufnahmeprüfung zur Verfügung, das gegebenenfalls auch vom Sekretariat angefordert werden kann. Beispielaufgaben für die Aufnahmeprüfung können Sie per Email oder auch während der Öffnungszeiten im Sekretariat erhalten.